Statuten Veloclub St. Gallen
Der Veloclub .St.Gallen, gegründet am 07. August 2006, mit Sitz in St.Gallen, ist ein Verein nach Artikel 60 ff des schweizerischen Zivilgesetzbuches. Er bezweckt den Betrieb und die Förderung des Bikesports im Allgemeinen, der Juniorenförderung, die Organisation von sportlichen und sonstigen Veranstaltungen rund ums Fahrrad sowie die regionalen bzw. überregionalen Interessen der Mountainbiker zu vertreten. Er ist konfessionell und politisch neutral.
Der Veloclub St.Gallen besteht aus Mitgliedern weiblichen und männlichen Geschlechts. Er unterscheide zwischen Aktivmitgliedern, Gönnern, Ehrenmitgliedern, Freimitgliedern und Helfern.
Jede natürliche Person mit gutem Leumund kann in den Verein Veloclub St.Gallen aufgenommen werden. Die definitive Aufnahme erfolgt an einer Hauptversammlung durch absolutes Mehr der anwesenden Stimmberechtigten. Die Ablehnung des Begehrens kann ohne Begründung erfolgen.
Aktivmitglieder sind Personen, die aktiv am Vereinsleben teilnehmen, den Verein mitgestalten und ihn mit ihrer Arbeitskraft unterstützen. Durch das Austreten aus dem Verein erlischt jeder Anspruch gegenüber dem Veloclub St.Gallen.
Gönner werden natürliche und juristische Personen, die den Verein finanziell unterstützen. Sie werden ab einem Betrag, der von den Aktivmitgliedern an der HV festgelegt wird, oder einer nennenswerten materiellen Unterstützung in einer internen Gönnerliste eingetragen.
Der Titel Ehrenmitglied wird für besondere Verdienste und ausserordentliche Leistungen gegenüber dem Veloclub St. Gallen verliehen. Kandidaten werden durch Antrag vorgeschlagen und das absolute Mehr der anwesenden Stimmberechtigten an der HV entscheidet über die Genehmigung der Nominierung.
Freimitglied wird, wer durch langjährige Vereinsmitgliedschaft seine Vereintreue bewiesen hat. Kandidaten werden durch Antrag vorgeschlagen und das absolute Mehr der anwesenden Stimmberechtigten an der HV entscheidet über die Genehmigung der Nominierung.
Helfer sind Personen oder andere Vereine, die sich freiwillig und unentgeltlich zur Mithilfe an einer Veranstaltung zur Verfügung stellen.
Stimmberechtigt sind nur die Aktivmitglieder,die Ehren- und Freimitglieder.
Ausgeschlossen werden aus dem Veloclub St.Gallen kann jedes Mitglied, das gegen die Statuten handelt oder gegen die Interessen des Vereins verstösst. Der Ausschluss erfolgt nach Genehmigung durch das absolute Mehr der anwesenden Stimmberechtigten der HV.
Es wird ein Jahresbeitrag festgelegt und ist durch die Mitglieder innerhalb von 4 Wochen ab dem Datum der Rechnungsstellung zu begleichen. Das absolute Mehr der anwesenden Stimmberechtigten der HV entscheidet über die Höhe des momentanen Jahresbeitrages. Jegliche Erträge aus Veranstaltungen, die aus der Arbeit des Veloclubs entstehen, fallen in dessen Vereinskasse.
Der Verein haftet ausschliesslich mit dem Vereinsvermögen. Jede persönliche Haftung der Mitglieder ist ausgeschlossen.
Der Veloclub St.Gallen haftet nicht für Unfälle und Sachbeschädigungen. Dies ist Sache der Teilnehmer, resp. der Verursacher.
Die Organe des Veloclubs St.Gallen sind:
Die ordentliche Hauptversammlung findet in der Regel im Januar statt.
Es werden das vergangene und das kommende Geschäftsjahr besprochen resp. geplant, der Vorstand entlastet (und sofern notwendig neu gewählt), die Jahresrechnung mit Revisorenbericht präsentiert und das Budget des Folgejahres aufgezeigt. Jahresprogramm, Entlastung, Wahlen, Jahresprogramm, Revisorenbericht und Budget werden an der HV durch das absolute Mehr der anwesenden Stimmberechtigten angenommen.
Zur HV muss der Vorstand einen Monat zuvor unter Angabe von Ort, Zeit und Traktanden einladen. Anträge müssen mind. 14 Tage vor der HV schriftlich beim Präsidenten vorliegen.
Jede HV ist beschlussfähig, wenn mindestens 30% der stimmberechtigten Mitglieder anwesend oder durch Stellvertretung vertreten sind. Die Stellvertretung durch ein anderes Mitglied ist gestützt auf eine schriftliche Vollmacht möglich. Ein anwesendes Vereinsmitglied kann höchstens zwei nicht anwesende stimmberechtigte Mitglieder vertreten. Vollmachten mit fehlenden oder unrichtigen Angaben gelten als nicht erteilt. Die Abstimmungen erfolgen durch offenes Handmehr. Bei Stimmengleichheit entscheidet der Präsident.
Eine ausserordentliche Hauptversammlung kann nur durch den Vorstand oder mindestens 6 Aktivmitglieder einberufen werden.
Der Vorstand wird auf die Dauer von 3 Jahren gewählt und besteht aus mindestens 4 bis maximal 7 Mitglieder. Der Präsident und der übrige Vorstand werden von der HV durch das absolute Mehr der anwesenden Stimmberechtigten gewählt.
Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn ausser dem Vorsitzenden die Hälfte der Vorstandsmitglieder anwesend ist. Bei Stimmengleichheit steht dem Präsidenten der Stichentscheid zu.
Die Revisoren werden für die gleiche Amtsdauer gewählt.
Wer aus dem Vorstand austreten will, hat dem Präsidenten eine schriftliche Austrittserklärung mindestens 2 Monate vor der HV einzureichen.
Der Vorstand setzt sich zusammen aus:
Präsident, Vizepräsident, Aktuar, Kassier, Jugendkoordinator und Beisitzer.
Der Präsident vertritt den Verein nach aussen, er leitet die Versammlungen und die Vorstandssitzungen und führt die Oberaufsicht über das Geschehen des Veloclubs St.Gallen. Er erstattet der HV den Jahresbericht. Er führt rechtsverbindliche Unterschrift.
Der Vizepräsident ist Stellvertreter des Präsidenten. Er unterstützt ihn in allen Funktionen.
Der Aktuar führt die Protokolle und Korrespondenzen. Er ist für das Mitgliederverzeichnis verantwortlich.
Der Kassier verwaltet die Finanzen. Er legt an der HV den Rechnungsabschluss vor. Er informiert während dem laufenden Jahr die Vorstandsmitglieder über den Stand der Finanzen. Gelder, die nicht zur Regelung der laufenden Verbindlichkeiten benötigt werden, legt er gewinnbringend an. Der Kassier, der Präsident und der Vizepräsident führen Einzelunterschrift im Rechnungswesen bis zum Betrag von Fr. 3000.- Bei einem höheren Betrag ist Unterschrift zu zweien erforderlich.
Der Jugendkoordinator ist verantwortlich für den ganzen Jugendbereich, er organisiert die Jugendtrainings und Trainingsleiter
Die Beisitzer können mit verschiedenen Aufgaben betraut werden. Sie nehmen aktiv an den Vorstands-Geschäften teil. Ihnen obliegt auch die Verwaltung des Materials und die Organisation von Vereinsanlässen.
Es ist ein Revisor zu wählen. Er prüft den Rechnungsabschluss am Ende des Vereinsjahres. Es steht ihm frei, während dem Vereinsjahr Einblick in die Buchhaltung zu nehmen.
Das Vereinsjahr dauert vom 1. Januar bis am 31. Dezember.
Der Veloclub St.Gallen kann selbst benötigtes Material oder Anschaffungen im Rahmen des Budgets finanzieren.
Für finanzielle Aufwendungen ausserhalb des Budgets steht dem Vorstand eine jährliche Kompetenz von CHF 3000.– zu.
Das einzelne Mitglied hat keinen Anspruch auf das Vereinsvermögen.
Die Änderung der Statuten kann durch den Vorstand oder mind. 8 Mitglieder beantragt werden und wird durch das absolute Mehr der anwesenden Stimmberechtigten an der HV genehmigt.
Die Auflösung des Vereins erfolgt, wenn mindestens die Hälfte aller Mitglieder dies beschliesst. Das Vereinsvermögen und das Material werden zweigeteilt. Die eine Hälfte wird unter den Mitgliedern gleichmässig verteilt, die andere Hälfte einer gemeinnützigen Institution übergeben.
In diesen Statuten wird nur in der männlichen Person geschrieben, damit sind aber auch alle weiblichen Personen gemeint.
Genehmigt durch die Hauptversammlung am 7. August 2006
Der Präsident
Der Aktuar